FVLR: Kollektive Schutzeinrichtungen retten Leben

Obwohl sich im Jahr 2020 insgesamt weniger Arbeitsunfälle ereignet haben, ist laut Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) die Zahl der tödlichen Unglücke auf 97 gestiegen.

Häufige Todesursache ist der Absturz von Gerüsten und Leitern, aber auch von der Dachfläche und nicht tragfähigen Bauteilen. Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR) fordert den konsequenten Einsatz insbesondere der kollektiven Schutzeinrichtungen für Absturz- und Durchsturzsicherungen.

In den vergangenen Jahren ist die Akzeptanz für kollektive Schutzeinrichtungen auf Dachflächen zwar gestiegen, dennoch ereigneten sich im Vorjahr mehr tödliche Abstürze. So der FVLR. „Die Anforderungen an den Arbeitsschutz sowie die persönliche Sicherheit dürfen nicht vernachlässigt werden“, sagt Ulrich Koch, Geschäftsführer des FVLR, und verweist auf die bestehenden Regelwerke. Die „ASR A.2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ wie auch die DIN 4426 (Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege - Planung und Ausführung) geben eine eindeutige Rangfolge der erforderlichen Schutzmaßnahmen vor:

  1. Absturzsicherungen
  2. Sind aus betriebsbedingten Gründen keine Absturzsicherungen möglich, müssen Auffangeinrichtungen vorhanden sein.
  3. Können diese beiden kollektiven Schutzeinrichtungen nicht eingerichtet werden, sind unter Beachtung einiger zusätzlichen Anforderungen persönlichen Schutzeinrichtungen gegen Absturz (PSAgA) als individuelle Sicherheitsmaßnahme zu verwenden.

Da die Anwendung der PSAgA allerdings mit einer Vielzahl von zusätzlichen Auflagen und Rahmenbedingungen verbunden seien sowie eine besonders aktive Mitarbeit der Beschäftigten erforderten, sollte diese Lösung nur im Ausnahmefall in Betracht gezogen werden.

Informationen für Bauherren, Planer und Betriebe
In der Vergangenheit wurden bei der Konzipierung der erforderlichen Schutzeinrichtung die vorgegebene Rangfolge in der ASR A2.1 und in der DIN 4426 nicht durchgängig berücksichtigt oder die technischen Produktlösungen bei Lichtkuppeln und Lichtbänder nicht ausgeschöpft, so der Verband. Ulrich Koch: „Daher ist es besonders wichtig, kontinuierlich und flächendeckend Bauherren, Planer und ausführende Betriebe über die Einhaltung des Arbeitsschutzes und Möglichkeiten baulicher Lösungen zu informieren.“

Nachrüstung möglich
Für Lichtkuppeln und Lichtbänder sind eine Vielzahl von Lösungen zur Durchsturzsicherheit auch für die Nachrüstung verfügbar. Je nach Produkt stehen sowohl Absturzsicherungen als auch Auffangeinrichtungen zur Verfügung, die individuell auf die einzelnen Produkte und Anforderungen abgestimmt sind.

„Absturzsicherungen und Auffangeinrichtungen haben den großen Vorteil, dass sie in der Regel dauerhaft installiert bleiben und damit auch einen dauerhaften Schutz bieten“, so Koch. Dieser dauerhafte kollektive Schutz könne die Sicherheit für alle auf der Dachfläche tätigen Personen sicherstellen – unabhängig davon, ob sie für die PSAgA-Anwendung geeignet und geschult seien. Auch bei Neubau oder Sanierung könnten kollektive Schutzeinrichtungen zum Einsatz kommen und seien dann bereits in der Bauphase verfügbar.

Permanente kollektive Absturz- und Durchsturzsicherungen können über die Nutzungsdauer erhebliche Kosten einsparen, denn für die Wartung wie auch eventuelle Reparaturen müssen keine wiederkehrenden temporären Maßnahmen wie PSAgA zur Anwendung kommen 

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