Nachhaltig geplante Videosicherheitsanlage (VSS) – Teil 1

Das Videosicherheitssystem, Teil 1: Wie sich systemische Fehler beim Sicherheitskonzept vermeiden lassen.

Das Videosicherheitssystem ist Thema eines zweiteiligen Beitrags von Sascha Puppel (öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Sicherheitstechnik und Sicherheitskonzepte unter anderem für Museen, ­Kritische Infrastrukturen, Störfallbetriebe, Medienanstalten, Behörden) und Jochen Sauer, Architect & Engineering Manager bei Axis Communications für GIT SICHERHEIT. Der folgende erste Teil geht der Frage nach, wie sich systemische Fehler beim Sicherheitskonzept vermeiden lassen.

Videosicherheitsanlagen werden seit Jahrzehnten geplant und genutzt, um Objekte und Personen zu schützen. Um eine optimale Funktionsfähigkeit der Anlagen sicherzustellen, sind heute jedoch zahlreiche Aspekte nach dem aktuellen Stand der Technik zu berücksichtigen. Insbesondere im Hinblick auf eine intelligente Vernetzung mit anderen Komponenten der Sicherheitstechnik (beispielsweise optische oder akustische Detektoren oder andere Sensoriken) steigen die Herausforderungen zunehmend. Dies stellt sehr hohe Anforderungen an sämtliche in der Planung, Ausführung sowie im Betrieb beteiligten Gewerke – von Bauherren und Fachplanern über Hersteller und Integratoren bis hin zu den Betreibern.

Für ein erfolgreiches Projekt ist es entscheidend, dass alle Gewerke zusammenarbeiten und sich interdisziplinär austauschen. Nur so kann ein nachhaltiger Planungs- und Bauprozess sowie ein nachhaltiger Betrieb von Videosicherheitssystemen gewährleistet werden.

Der Schlüssel dafür liegt bei jedem Projekt in der Planungsphase. Nur eine Planung, die von Beginn an die Anforderungen aller Gewerke berücksichtigt, stellt am Ende Effizienz, Funktionalität, Qualität, die Einhaltung von Terminen und Kosten und damit auch die Nachhaltigkeit sicher. Nicht selten geschieht es, dass im Planungsprozess notwendige Abstimmungen zwischen den einzelnen Beteiligten nicht oder zu spät erfolgen und damit letztlich Ressourcen massiv verschwendet werden. Nur eine ganzheitliche Planung sowie die Umsetzung einer intelligenten Videosicherheitsanlage können hier entgegenwirken.


Industriestandards helfen bei bedarfsorientierter Planung

Von Vorteil ist, dass bei einem Video Security System (VSS) heutzutage auf bewährte Industriestandards zurückgegriffen werden kann. Zu den wichtigsten Standards zählt die Norm DIN EN 62676-4 („Videoüberwachungsanlagen für Sicherheitsanwendungen“) sowie die VdS 2366 (VdS-Richtlinien für Videoüberwachungsanlagen, Planung und Einbau). Dort, wo früher im Bereich der VSS eher subjektive Bewertungsstandards zugrunde gelegt wurden, kann nun auf objektive und normativ festgelegte Werte zurückgegriffen werden.

Um eine strukturierte Umsetzung einer zielgerichteten, bedarfsorientierten Videosicherheitsanlage gewährleisten zu können, empfiehlt es sich zudem, die folgenden bewährten Projektphasen zu befolgen und sicherzustellen: Konzept inklusive Grundlagenermittlung, Gefahren- und Risikoanalyse, Festlegung der Risikograde, Standortbesichtigung, Erstellung eines Lage- sowie Prüfplans und schließlich die Errichtung, Inbetriebnahme und Übergabe. Im Anschluss sind zudem eine kontinuierliche Dokumentation sowie regelmäßige Begehungen zur Überprüfung der Betreiberpflichten entscheidend.

Bei der Planung von Videosicherheitssystemen unterstützt beispielsweise das Planungstool des BHE, Bundesverband Sicherheitstechnik: Mit dem „IP Video System Design Tool“ der Firma JSVG können Facherrichter und Planer einfach und schnell die Planung, Projektierung und Dokumentation moderner Videosicherheitssysteme vornehmen. Es ist bisher das einzige Programm auf dem Markt, in dem die Möglichkeit zur Vorschau in 3D sowie zur Berechnung der Bandbreite und des erforderlichen Speicherplatzes mit integriert ist. Über die dreidimensionale Darstellung können Planer direkt sehen, was die Kamera sieht. Parameter-Veränderungen an der Kameraeinstellung sowie das Sichtfeld von Kameras können so leicht überprüft, tote Winkel gefunden und damit die Sicherheitsstufe in der Planung erhöht werden.


Kick-off mit allen Projektbeteiligten

Vor Projekt- und Planungsbeginn sollten alle Beteiligten in das Projekt eingeweiht werden. Dazu zählen zum Beispiel Auftraggeber, Endnutzer, Bediener, Datenschützer, Sicherheitsdienstleister, Interventionsstellen, der Betriebsrat, die IT-Abteilung oder der Einkauf. Auch Polizei, Behörden oder Versicherer können hier dazugehören. Soll die Videosicherheitstechnik später durch einen Sachverständigen abgenommen werden, empfiehlt es sich, diesen ebenso frühzeitig mit einzubinden. Nur auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle Anforderungen und Restriktionen in der Planung Berücksichtigung finden.

Mit einem Kick-off beginnt jedes Projekt. Umso besser dieser vorbereitet und strukturiert ist, desto einfacher und erfolgsversprechender ist der Projektverlauf. Grundlage für einen solchen Kick-off ist ein allumfassendes Sicherheitskonzept, aus dem die jeweiligen Gefahren und Risiken hervorgehen. Das können zum Beispiel sein: Einbruch mit verbundenem Diebstahl, Wissensdiebstahl, Spionage, Sabotage, Vandalismus, Extremismus oder Terrorismus. Eine Risikomatrix setzt die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken in Relation zu einem möglichen Schadensausmaß. Daraus leiten sich letztlich dann die entsprechenden Prioritäten für die Videosicherheitsanlage ab.

Die Zuständigkeitsmatrix mit Aufgaben und Verantwortlichkeiten. © Sascha...
Die Zuständigkeitsmatrix mit Aufgaben und Verantwortlichkeiten. © Sascha Puppel

Definition der Betriebsanforderungen mithilfe der Risikoanalyse

Das Sicherheitskonzept samt Risikoanalyse dient zudem als Grundlage für die weitere Festlegung der Betriebsanforderungen. Diese sollen deutlich machen, was der Kunde von den Funktionen der Videosicherheitsanlage erwartet. Es geht hier insbesondere darum, zu definieren, wer die VSS nutzen wird, wo und wann sie verwendet wird und welche Absicht sie erfüllen soll. Die Festlegung erfolgt dabei nach DIN EN 62676-4 und hat immer das gleiche Hauptziel: nämlich die Zweckbindung des Videosicherheitssystems nach der DSGVO zu beschreiben. Personenbezogene Daten dürfen nur für den definierten Zweck in der VSS verarbeitet werden. Ändert sich der Zweck, entfällt der Grund für die Verarbeitung der Daten. Die Anlage muss entsprechend zurück- oder umgebaut werden.

Die Betriebsanforderungen selbst umfassen technische Aspekte ebenso wie Prozesse und Ressourcen. Sie gliedern sich in 16 unterschiedliche Rubriken. In diesen wird unter anderem auf grundlegende Ziele, Überwachungsbeschränkungen, die zu erfassenden Aktivitäten, Betriebsdauer, Bildspeicherung, Belastbarkeit des Systems wie auch auf Arbeitsbelastungen der Bediener und Schulungen eingegangen.


Wie es gelingt, all diese Punkte zu ­berücksichtigen und eine Videosicherheitsanlage nachhaltig zu planen und umzusetzen, lesen Sie in Teil 2. Die einzelnen Projektphasen werden dort Schritt für Schritt beschrieben – vom Konzept bis hin zur ­Inbetriebnahme.

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