Sicherheitsgewerbe künftig in Zuständigkeit des Innenministeriums
Bei der 5. State of Security Die Sicherheitskonferenz am Brandenburger Tor, einer Veranstaltung von Kötter Security und German Business Protection (GBP) in Kooperation mit der All...
Bei der 5. „State of Security – Die Sicherheitskonferenz am Brandenburger Tor“, einer Veranstaltung von Kötter Security und German Business Protection (GBP) in Kooperation mit der Allianz SE, diskutierten am 13. November 2018 rund 70 Teilnehmer aus Politik, Wirtschaft und Behörden über neue Herausforderungen für die Unternehmenssicherheit im Zuge des fortschreitenden Wettstreits um qualifiziertes Personal. Beachtung fand auch eine Bemerkung in der Rede von Stefan Kaller, Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium: So werde künftig nicht mehr das Bundeswirtschaftsministerium für die privaten Sicherheitsdienstleister zuständig sein – sondern das Bundesinnenministerium.
Der Druck für Wirtschaft und öffentliche Hand in Sachen Personalrekrutierung steigt stetig. Mit über 1,2 Millionen unbesetzten Stellen, dies entspricht einer weiteren Zunahme von rund zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr, verzeichnete die Arbeitsmarkt-Statistik jüngst einen neuen Rekordwert. Speziell die Besetzung qualifizierter Stellen gestaltet sich immer schwieriger: Bei technischen Berufen, IT- und Logistik-Spezialisten, Fachkräften im Gesundheitswesen und anderen „Engpass-Berufen“ beträgt diese mittlerweile häufig zwischen 150 und 200 Tagen, also rund ein halbes Jahr.
„Dies zeigt die Dramatik, in der sich Deutschland befindet. Wir sprechen nicht mehr von einem Fachkräfte-, sondern einem Arbeitskräftemangel“, so Friedrich P. Kötter, Verwaltungsrat der Kötter Security Gruppe. Mit Negativfolgen nicht allein für Produktion, Verwaltung etc. und damit einhergehend sinkenden Wachstumschancen: „Zunehmend gerät auch die Sicherheit in Gefahr, weil der drastische Rekrutierungsdruck ungewollt Tür und Tor öffnet für Spionage, Produktpiraterie oder andere Formen der Wirtschaftskriminalität. Personalmanagement und Unternehmensschutz müssen daher Hand in Hand gehen“, unterstrich der Vizepräsident des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW).
Die Dringlichkeit dieser Forderung verdeutlichten auch die bei der Veranstaltung im Allianz Forum beispielhaft angeführten Negativerfahrungen innerhalb der deutschen Wirtschaft.
So machten betroffene Unternehmen, um besonders attraktiv für Bewerber zu wirken, u. a. ungewollt sensibelste Informationen zu Investitionen oder Ausschreibungen transparent. Und zahlten dafür einen hohen Preis, da sich der vermeintliche Top-Bewerber als Spion eines Konkurrenten entpuppte. Gleichzeitig werden „frisierte“ Bewerbungsunterlagen ebenfalls immer stärker zum Gefahrenherd. Dabei sind Unternehmen diesen Entwicklungen aber nicht schutzlos ausgeliefert. „Prävention ist auch hier das A und O“, erklärte GBP-Geschäftsführer Dirk H. Bürhaus.
Im Fokus steht die regelmäßige Schulung von Recruiting-Verantwortlichen, welche Informationen sie zur positiven Positionierung der Arbeitgebermarke bekannt geben dürfen, genauso wie Workshops, durch die sie „Bewerbungsschwindlern“ gezielt auf die Spur kommen. Darüber hinaus unterstützen Background-Checks (Pre-Employment Screening) speziell bei der Besetzung von sensiblen Fach- und Führungspositionen Fake-Bewerbungen frühzeitig zu entlarven.
Investitionen in Weiterbildung und Qualifizierung
Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, machte in ihrer Rede deutlich, dass auch das Personalmanagement sich durch die Digitalisierung und den damit einhergehenden Flexibilitätsansprüchen der Beschäftigten verändern wird. Zudem verschärfe sich die Fachkräfteknappheit in einigen Berufen und Regionen aufgrund des demografischen Wandels. Investitionen in Weiterbildung und Qualifizierung sowie den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit werden zum Dreh- und Angelpunkt der Fachkräftestrategie. Je erfolgreicher Unternehmen ihre Mitarbeiter weiterbilden und damit an das Unternehmen binden, desto weniger dringend stellt sich das Problem der Personalgewinnung.
Welche Herausforderungen in der Personalrekrutierung sich daraus ergeben und worin Chancen der zunehmenden Digitalisierung im Personalmanagement bestehen, stand im Fokus der anschließenden, von Christine Kipke (Geschäftsführerin exploqii/KnowBe4) moderierten Diskussionsrunde mit Hans-Christian Marxen (ehemaliger Personalchef BASF Asien), Hermann Kühne (Leiter Unternehmenssicherheit der Berliner Wasserbetriebe) und Dr. Ronny Schimmer (Geschäftsführerin Personal bei der DB Sicherheit GmbH). Gleiches gilt für den „Zwischenruf“ von Alex Weishaupt (Head of Cyber Security Practice, EMEA Professional Search bei Korn Ferry) und den Initialvortrag „Kampf um die Talente“ von Digitalisierungs-Expertin Yvonne Hofstetter.
Neuer Rechtsrahmen für die Sicherheitswirtschaft
Flankiert wurde die Veranstaltung durch die Fragestellung nach der Rolle der privaten Sicherheitswirtschaft. Dabei unterstrichen Stefan Kaller, Abteilungsleiter im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, sowie Torsten Akmann, Staatssekretär für Inneres bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin, in ihren Statements die wichtige Bedeutung der privaten Dienstleister und ihrer rund 260.000 Beschäftigten speziell für den Wirtschaftsschutz. Beachtung fand dabei auch eine Bemerkung von Stefan Kaller, der zufolge der Wechsel der ministeriellen Zuständigkeiten nun beschlossen sei: In naher Zukunft werde nicht mehr das Bundeswirtschafts-, sondern das Bundesinnenministerium für die privaten Sicherheitsdienstleister zuständig sein.
Im Zuge der von Staatssekretär a. D. Fritz Rudolf Körper moderierten Diskussion zum „Regulatorischen Handlungsbedarf in der Sicherheitswirtschaft“ betonte Thomas Ernst vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Bedeutung und die Entwicklungsmöglichkeiten des Bewacherregisters. Friedrich P. Kötter unterstrich die Notwendigkeit umfassender gesetzlicher Reformen für die Sicherheitswirtschaft. Mit Blick auf dieses auch von der Bundesregierung für die laufende Legislaturperiode angepeilte Ziel erklärte Friedrich P. Kötter: „Ein bundeseinheitliches Sicherheitsgesetz wäre das beste Instrument, um branchenübergreifend hohe Standards bei Qualität und Ausbildung zu gewährleisten.“
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