Vorbeugende Instandhaltung brandschutztechnischer Anlagen als Pflicht verstehen
In Zeiten von IoT und Industrie 4.0 sollte die präventive Instandhaltung brandschutztechnischer Anlagen weit oben auf der Agenda der Betreiber stehen. Schließlich beugt die rechtze...
In Zeiten von IoT und Industrie 4.0 sollte die präventive Instandhaltung brandschutztechnischer Anlagen weit oben auf der Agenda der Betreiber stehen. Schließlich beugt die rechtzeitige Inspektion und Wartung der Brandmelde- und Löschanlagen Ausfällen vor, die eklatante Folgen für die Mitarbeiter und das Unternehmen nach sich ziehen können. Die Brandschutzexperten von D & D Brandschutzsysteme sehen dabei allerdings noch reichlich Nachholbedarf in der Praxis: Inspektionen und Wartungsarbeiten würden zum Beispiel nachlässig durchgeführt oder an betriebliche Mitarbeiter delegiert, die zu wenig Fachkenntnis und Erfahrung besitzen.
Um eine praktikable Lösung für die Instandhaltung brandschutztechnischer Anlagen zu finden, empfiehlt sich zunächst die Definition, welche Arbeiten zur vorbeugenden Wartung solcher Anlagen gehören. So gibt es entsprechend Umfang und Tiefe definierte oder routinemäßige Inspektionen sowie Systemtests. Der Austausch von Verschleißteilen und die Messung von Leistungsdaten zählen ebenfalls dazu.
„Nicht zu unterschätzen ist die bestehende Unsicherheit, was die rechtliche Situation angeht“, erklärt Ilija Divkovic, Geschäftsführer von D & D Brandschutzsysteme. Das Unternehmen ist auf die Beratung, Analyse, Konzeption und Errichtung von Brandschutzsystemen spezialisiert. Neben stationären Feuerlöschanlagen und Speziallöschanlagen zählen auch die Implementierung von Brandmeldeanlagen und die Durchführung eines Door-Fan-Testes zum Leistungsspektrum des Unternehmens.
Umfang und Intensität der Inspektion, so Divkovic, sind beispielsweise in der VdS und VDE 0833-2 detailliert festgehalten. Nach der Norm müssen Brandwarnanlagen nicht nur durch eine Fachfirma geplant und installiert sondern auch instand gehalten werden. Die Inspektion für Brandmeldeanlagen erfolgt nach DIN 14675 und DIN VDE 0833-1/ 0833-2 im vierteljährlichen Turnus. Ableitend daraus sollte mindestens einmal im Jahr und im Anschluss an eine Inspektion auch die Wartung durchgeführt werden. Zu einer fachkundigen Inspektion zählen die Prüfung der Melder, der Steuerungen, der Energieversorgung aber auch der Alarmierungseinrichtungen.
Das richtige Equipment stets an Bord
Bei der Wahl des Fachunternehmens, das die Inspektion und Wartung durchführen soll, gilt es darauf zu achten, dass dieses nicht nur über die Zertifizierungen der VdS-Schadenverhütung und ISO verfügt. Gleichfalls wichtig sind die Errichteranerkennungen für Brandmeldeanlagen. „Bei unseren Einsätzen haben wir nicht nur Diagnosegeräte, Druckschläuche und Rauchmelder dabei. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, wann welches Teil an seine Verschleißgrenze stößt und empfehlen unseren Kunden im Rahmen der vorausschauenden Instandhaltung den Austausch“, unterstreicht Brandschutzexperte Ilija Divkovic und ergänzt, dass so typische Ersatzteile und Verschleißteile ohne zeitlichen Verlust ersetzt werden können.
Der daraus resultierende Mehrwert für die Betreiber liegt auf der Hand, denn Probleme werden frühzeitig erkannt und behoben. Zudem müssen unternehmensseitig keine kostspieligen Reparatur- und Ersatzteile angeschafft und vorgehalten werden. Allen Bemühungen und Vorschriften voran dient die vorbeugende Instandhaltung brandschutztechnischer Anlagen in erster Linie dem Schutz von Personen und Sachwerten. Dies gilt für Fertigungsumgebungen genauso wie für Büro- oder öffentliche Gebäude.
Verschärfte Situation bei Objekt- und Raumschutzlöschanlagen
Beim Einsatz von stationären Löschanlagen sehen sich Betreiber einer prekären Situation gegenüber. Ignorieren oder vernachlässigen sie die nötigen Maßnahmen der Instandhaltung, werden sie im Falle eines Brandes wegen Fahrlässigkeit persönlich zur Rechenschaft gezogen. Zu allem Überfluss kann der Brandschutzversicherer seine Leistung verweigern, falls Defizite bei der Instandhaltung nachgewiesen werden können. Der Umfang der Inspektions- und Instandhaltungsarbeiten bei implementierten CO2-Löschanlagen für den Objektschutz ist facettenreich und stellt den ausfallsicheren Betrieb sicher. Dabei starten die Inspektionsarbeiten mit einer allgemeinen Sichtprüfung, gefolgt von einer Dichtigkeitsprüfung des Löschmittelbehälters sowie der Überprüfung der Löschmittelleitungen, Halterungen und Löschdüsen.
Im weiteren Verlauf werden die Brandmelder, die mechanischen Komponenten, die Melder-, Alarm-, und Auslöselinien überprüft. Außerdem findet eine grundlegende Funktionsprüfung der Löschanlage statt, deren Gesamtergebnisse in einem Protokoll dokumentiert werden. „Im Zuge der präventiven Instandhaltung und als anerkanntes Errichterunternehmen bieten wir unseren Kunden eine nachvollziehbare Dokumentation an, welche nicht nur die einzelnen Brandschutzkomponenten beinhaltet, sondern auf Wunsch das gesamte System samt der dazugehörigen Arbeiten integriert“, konstatiert Ilija Divkovic.
Door-Fan-Test deckt Leckagen auf
Bei chemischen Gaslöschanlagen unter Verwendung von Novec 1230 oder FM 200 bietet das Unternehmen außerdem die Door-Fan-Testmethode an. Diese prüft die Wirksamkeit der Gaslöschanlage, welche nicht nur von den die Anlage betreffenden Parametern abhängt. Genauso entscheidend ist die Dichtigkeit des Raums, da sie in unmittelbarer Abhängigkeit mit der Löschmittelhaltezeit im Löschbereich steht.
Betreiber fragen sich in diesem Zusammenhang, was eine solche Prüfung nach der Abnahme einer Löschanlage rechtfertigt. Im Laufe der Zeit können sich baulich bedingte Undichtigkeiten einschleichen, die durch neue Verkabelungen und andere bauliche Veränderungen entstehen. Im Rahmen der Prüfung werden Unter- bzw. Überdruck erfasst, eventuell existierende Leckagen detektiert, visualisiert sowie Maßnahmen zur Sanierung empfohlen.
Im optimalen Fall führt das beauftragte Brandschutzunternehmen auch gleich die Abdichtung durch. Final sollte eine ausführliche Dokumentation erstellt und mit Fotos ergänzt werden. „Bei der Beratung berufen wir uns auf den VdS, welcher spätestens alle zwei Jahre stattfindende Prüfungen empfiehlt“, sagt Ilija Divkovic. „Bei baulichen oder technischen Änderungen im Umfeld sollten diese unmittelbar stattfinden“.