Was ist eigentlich... … der Unterschied zwischen Fluchtentriegelung und Persönlichem Schlüssel



Sei es zur Durchführung von Servicemaßnahmen oder auch nur zur Beseitigung kleiner Störungen, immer wieder müssen Gefahrenbereiche von Maschinen und Anlagen betreten werden. Dabei ist sicherzustellen, dass Menschen nicht zu Schaden kommen. Außerdem müssen sie die durch Schutzzäune abgesicherten Bereiche jederzeit unversehrt wieder verlassen können. Wird dies nicht berücksichtigt, können versehentliche Einsperrungen von Personen tragische Folgen haben. Deshalb sind für diese Fälle sichere Maßnahmen gegen Einsperrung zu ergreifen. Zusätzlich muss ein Wiederanlauf der Maschinen verhindert werden, solange sich Personen im Gefahrenbereich befinden. Hierfür gibt es verschiedene Lösungsansätze.
Fluchtentriegelung öffnet Schutztür
Sind Schutzeinrichtungen zur Absicherung von begehbaren Gefahrenbereichen mit elektromechanischen Zuhaltungen (Verriegelungen) ausgestattet, kommen oft Fluchtentriegelungen als Einsperrschutz zum Einsatz. Voraussetzung für die sinnvolle Nutzung einer Fluchtentriegelung ist jedoch, dass die eingesperrte Person im Notfall die Fluchttür noch rechtzeitig erreichen und öffnen kann. Ist dies nicht der Fall, z. B. in ausgedehnten oder unübersichtlichen Gefahrenbereichen, kommt eine Standard-Fluchtentriegelung nicht in Frage. Stattdessen empfiehlt sich für diese Applikationen eine Fluchtentriegelung über Seilzug, welche die Tür aus größerer Entfernung öffnen kann, oder ein Persönlicher Schlüssel.
Persönlicher Schlüssel als vorbeugender Einsperrschutz
Gemäß ISO/TS 19837 erübrigt sich in der Regel die Notwendigkeit einer Fluchtentriegelung, wenn ein Persönlicher Schlüssel (Key-in-Pocket) verfügbar ist. Dieser dient der Sicherheit seines Trägers und ist vor Betreten des Gefahrenbereichs aus der Schutztür-Zuhaltung zu entnehmen. Dadurch wird die Maschine angehalten und die Tür entsperrt. Erst nach dem erneuten Stecken des Schlüssels in die Zuhaltung lässt sich die Tür wieder verriegeln und die Maschine starten. Solange der Anlagenbediener den Schlüssel bei sich trägt, darf er den Gefahrenbereich betreten. Eine Einsperrung des Schlüsselträgers sowie ein unerwarteter Maschinenanlauf werden dadurch sicher verhindert.
Mehr Sicherheit durch Persönlichen Schlüssel
Das Sicherheitsschalter- und Schlüsseltransfersystem Safemaster STS von Dold & Söhne erfüllt alle Anforderungen der aktuellen Maschinenrichtlinie. So ist auch der Persönliche Schlüssel integraler Bestandteil des vom TÜV zertifizierten Sicherheitssystems. Im Gegensatz zu LOTO (Lock out Tag out) erfolgt der Einsperrschutz bei diesem nicht nur optional, sondern wird erzwungen. Das heißt, erst nach Entnahme des Persönlichen Schlüssels lässt sich die Schutztür öffnen und der Gefahrenbereich betreten. Das System beinhaltet auch Einheiten, in welche mehrere Schlüssel integriert werden können, damit mehrere Personen einen eigenen Schlüssel zur Verfügung haben.
Fazit
Es gibt verschiedene Optionen, für sichere Fluchtmöglichkeiten aus Gefahrenbereichen zu sorgen. Vorteilhaft sind jedoch Sicherheitskonzepte, die auf vorbeugenden Schutzmaßnahmen basieren. Das heißt, einem Einsperren von Personen in Gefahrenbereichen wird bereits im Vorfeld sicher vorgebeugt. Zusätzlich wird ein Maschinenanlauf sicher verhindert, solange sich darin Personen befinden. Deshalb kann ein Sicherheitssystem mit Persönlichem Schlüssel in vielen Fällen als ideale Lösung angesehen werden.
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