Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist eine Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG). Es geht dabei um eine systematische Analyse der Arbeitsbedingungen und eine Bewertung von potenziellen Gefahren für die Beschäftigten.
Die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV ist jedoch nicht nur eine gesetzliche Forderung, sie liegt vielmehr im Interesse des Unternehmens: Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung können präventive Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sinnvoll abgeleitet und so Kosten im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen vermieden werden.
Dabei ist es das Ziel der Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitsumgebung für den Beschäftigten möglichst sicher zu gestalten und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen regelmäßig anhand des Stands der Technik zu überprüfen.
Aus diesem Grund bietet die Schmersal Gruppe am 13. September 2021 ein kostenloses Webinar zum Thema „Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Pflicht oder Kür?“ an. Das Web-Seminar vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, welche Anforderungen bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV für Maschinen zu berücksichtigen sind, stellt die allgemeine Vorgehensweise vor und zeigt aus der BetrSichV resultierende Verpflichtungen auf, die ein Maschinenbetreiber entsprechend dem aktuellen Stand der Technik umzusetzen hat.
Referenten: Benjamin Günnel, Safety Consultant im tec.nicum (Wuppertal) und Jürgen Heimann, Dozent für Arbeitsschutz und Produktsicherheit im tec.nicum (Kirkel-Limbach) der Schmersal Gruppe