Bvbf: Tipps zum Brandschutz in der Adventszeit

Mit Blick auf die beginnende Weihnachtszeit hat der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe einige Tipps zum Vermeiden eines Hausbrandes herausgegeben. Dazu gehört vor allem der ric...

In der Adventszeit kann unbeaufsichtigtes Kerzenlicht schnell brandgefährlich...
In der Adventszeit kann unbeaufsichtigtes Kerzenlicht schnell brandgefährlich werden. (Foto: bvbf)

Mit Blick auf die beginnende Weihnachtszeit hat der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe einige Tipps zum Vermeiden eines Hausbrandes herausgegeben. Dazu gehört vor allem der richtige Umgang mit offenem Feuer.

Elektrizität, menschliches Fehlverhalten und Überhitzung – das sind laut dem Institut für Schadenverhütung die häufigsten Brandursachen in deutschen Wohnungen. Besonders zur Weihnachtszeit treten alle drei Ursachen verstärkt in Erscheinung. Denn dann leuchten Lichterketten, Heizungen laufen auf Hochtouren und trocknen die Raumluft aus. Auch beim Umgang mit offenem Feuer mangelt es häufig an der notwendigen Umsicht. Daher steigt die Zahl der Wohnungsbrände in der Adventszeit erheblich an.

Wer sich an ein paar einfache Regeln hält, kann die Risiken allerdings minimieren:

Vorsicht mit offenem Feuer
Der Weihnachtsbaum sollte in einem massiven, kippsicheren Ständer stehen, in dessen Fuß sich ein Wassertank befindet. Dadurch bleibt der Baum länger frisch und ist schwerer entzündbar. Zudem rät der Verband, den Zustand von Kerzen und Kränzen regelmäßig zu kontrollieren. Denn je näher der Heilige Abend heranrückt, desto näher kommen auch die abbrennenden Kerzen dem Tannengrün, das zunehmend austrocknet und dadurch die Brandgefahr erhöht.

Darüber hinaus ist wichtig, Kranz und Gesteck so weit wie möglich von anderen brennbaren Gegenständen zu positionieren. Beide sollten daher nur auf Unterlagen aus Metall oder Keramik stehen. Fenster und Türen bleiben nach Möglichkeit geschlossen. Denn ein Luftzug könnte beispielsweise eine Gardine in die Flammen wehen. Versicherer haben die Risiken des offenen Feuers an Weihnachten längst erkannt: Wer brennende Kerzen eine Viertelstunde unbeobachtet lässt, handelt grob fahrlässig und mindert damit den Versicherungsschutz.

Feuerzeug und Streichhölzer sind für Kinder unzugänglich aufzubewahren. Im Weihnachtstrubel wird dies allerdings oft vergessen.

Vorsicht mit Elektrogeräte
Gefahr droht nicht nur durch offenes Feuer, sondern auch durch Elektrogeräten. Lichterketten sind regelmäßig zu überprüfen, etwa auf schadhafte Stellen in der Isolierung. Defekte Glühbirnen sollten grundsätzlich nur durch solche mit der gleichen Volt- und Wattstärke ersetzt werden, denn stärkere Lampen ziehen mehr Energie. Die Folge: Die dünnen Stromkabel können im Dauerbetrieb überhitzen und einen Schwelbrand auslösen – also am besten erst gar nicht zu lange brennen lassen. Wer sich schlafen legt oder das Haus verlässt, sollte sie daher ausschalten.

Weniger brandgefährlich sind Lichterketten mit Leuchtdioden (LED). Sie entwickeln nur eine minimale Wärme. Angenehmer Nebeneffekt: Der Stromverbrauch ist geringer.

Im Falle eines Falles
Wenn es trotz Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Feuer kommen sollte, ist es besonders wichtig, den Brand möglichst früh zu entdecken und die Feuerwehr unter der Rufnummer 112 zu informieren. Mindestens einmal im Jahr sollten die Rauchwarnmelder an der Zimmerdecke überprüft werden. Dazu wird – unter Beachtung der Betriebsanleitung – der Alarmknopf manuell ausgelöst.

Schlägt der Rauchwarnmelder Alarm, lässt sich der Brand mit einem Feuerlöscher oft noch in der Entstehungsphase entscheidend eindämmen oder löschen. Darüber, welche Geräte sich eignen, wie man damit umgeht und wo Feuerlöscher sowie Rauchwarnmelder in der Wohnung zu positionieren sind, können qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe Auskunft geben. Adressen lokaler Anbieter können unter anderem im Internet auf der Webseite des Bvbf abgerufen werden.

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