11.09.2013 • TopstoryRauchwarnmelderBrandschutzZVEI

36 Millionen Rauchwarnmelder installiert

Die Zahl der Rauchwarnmelder in Haushalten und Büros in Deutschland hat einen neuen Höchststand erreicht: Rund 36 Millionen Melder sind derzeit installiert. Damit verfügen nach Sch...

Die Zahl der Rauchwarnmelder in Haushalten und Büros in Deutschland hat einen neuen Höchststand erreicht: Rund 36 Millionen Melder sind derzeit installiert. Damit verfügen nach Schätzung der Initiative "Rauchmelder retten Leben" 40 Prozent der Haushalte über Warngeräte.

Spitzenreiter bei der Ausstattung sind Mecklenburg-Vorpommern mit einer Quote von über 80 Prozent der Haushalte sowie Hamburg mit über 60 Prozent. In beiden Ländern gibt es eine Rauchwarnmelderpflicht - und hier ist auch die Übergangsfrist für eine Nachrüstung der Bestandsbauten ausgelaufen.

Der ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ist einer der Träger der Initiative. Weitere Unterstützer sind unter anderem der Deutsche Feuerwehrverband (DFV), der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Zahl der Rauchtoten seit 2002 um ein Drittel gesunken
Die Initiative „Rauchmelder retten Leben" wurde 2001 ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist, die Bevölkerung über die Gefahren des Brandrauchs aufzuklären. Gert van Iperen, stellvertretender Vorstand des ZVEI-Fachverbands Sicherheit, erklärte gegenüber GIT SICHERHEIT: „Wir haben dieses Ziel weitgehend erreicht. Mittlerweile gibt es sogar in zwölf von 16 Bundesländern eine Rauch­warn­melderpflicht." In Baden-Württemberg lief zu diesem Zeitpunkt schon das entsprechende Gesetzgebungsverfahren. In Berlin, Brandenburg und Sachsen jedoch sei die Einführung eines Gesetzes erst noch in der Diskussion.

Wichtig ist: Die Zahl der Brandtoten ist laut van Iperen drastisch gesunken. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes verzeichnete das Jahr 2002 mit 550 Toten den Höchststand seit der Jahrtausendwende. 2011 fiel die Opferzahl auf 376 Tote. „Die Richtung stimmt. Aber Länder wie die USA mit einer landesweiten Installationspflicht zeigen, dass ein weiterer Rückgang möglich ist", betont der stellvertretende Vorstand des ZVEI-Fachverbands Sicherheit.

Verbraucher können sich unter www.rauchmelder-lebensretter.de umfassend zur Qualität von Geräten, Anwendungshinweisen sowie Installationstipps informieren.

Tragödie im Saarland zeigt: Batterie ist der Schwachpunkt
Die Zahl der Opfer könnte jetzt schon niedriger liegen, wenn die Warngeräte sachgemäß installiert und gewartet würden. Leider gebe es immer wieder erheblichen Leichtsinn, so van Iperen. Die größten Probleme seien Geräte, die verpackt im Schrank oder Keller liegen, oder Rauchwarnmelder, deren Batterie für andere Zwecke entnommen wurde. „Wir können es an dieser Stelle nur wiederholen: Der Rauch ist die Gefahr. Besonders im Schlaf sinkt die Überlebenschance, wenn kein funktionstüchtiges Gerät rechtzeitig warnt", erklärt van Iperen. Vermieter können die Entnahme von Batterien bei Geräten mit einem „Q" als Qualitätssiegel verhindern. Batterien sind hier mit dem Gehäuse fest verbaut und zehn Jahre betriebsbereit.

Rauchmelder in Kinderzimmern
Ausdrücklich begrüßte die Initiative ‚Rauchmelder retten Leben‘ den aktuellen Vorstoß, auch in Baden-Württemberg die Installationspflicht einzuführen. Brandschutzexperten im ZVEI-Fachverband mahnten noch im Juni die Politik dabei eindringlich, Rauchwarnmelder nicht nur für Schlafräume und Rettungsräume, sondern auch in Kinderzimmern vorzuschreiben. Kinderzimmer seien nicht immer auch Schlafräume. Da Kinder aber zu den am meisten gefährdeten Personen gehören, sei eine frühzeitige Entdeckung des Brandrauchs äußerst wichtig, so der ZVEI in einer Stellungnahme zum damaligen Gesetzentwurf.

Eigentümer soll laut Gesetz für Betriebsbereitschaft zuständig sein
Zudem plädieren die ZVEI-Brandexperten dafür, die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft als Aufgabe des Eigentümers in dem Landesgesetz festzuschreiben. Dieser könne die Zuständigkeit dann einzelvertraglich an Mieter oder Pächter delegieren. Schließlich spricht sich der ZVEI dafür aus, die Nachrüstfrist für Bestandswohnungen um knapp zweieinhalb Jahre bis 31. Dezember 2016 zu verlängern. „Der Termin 31. August 2014 würde zu Lieferengpässen, aber auch zu Kapazitäts­problemen in der Wohnungswirtschaft führen", betonte van Iperen.

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Kürzlich zog nun auch Baden-Württemberg nach: Seit Mitte Juli 2013 müssen Räume, die zum Schlafen vorgesehen sind, sowie die zugehörigen Rettungswege Zug um Zug mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für die Wartung der Geräte sind übrigens die jeweiligen Bewohner verantwortlich, sollte der Eigentümer diese Pflicht nicht schon übernommen haben. Die dazugehörige Änderung der Landesbauordnung hat der Stuttgarter Landtag angestoßen. Die Neuregelung gilt für Neubauten ab Inkrafttreten, bis spätestens Ende 2014 müssen nachgerüstet werden. Diese Übergangsfrist ist vergleichsweise kurz: in anderen deutschen Bundesländern, die zuvor die Rauchmelderpflicht eingeführt hatten, gelten Übergangsfristen bis Ende 2015, 2016, teilweise sogar bis Ende 2017. So nicht im Südwesten der Republik, hier ist die Übergangsfrist also sehr knapp bemessen - was wiederum zu Lieferengpässen bei den Herstellern führen könnte.

Die Landesbauordnungen der verschiedenen Länder beinhalten in Sachen Rauchmelderpflicht folgende Grundsätze: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

 

 

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