Videotechnik für KRITIS: Warum Unternehmen Sicherheit in Zukunft ganzheitlicher denken müssen
Im Herbst 2024 treten mit der NIS-2-Richtlinie und dem KRITIS-Dachgesetz neue EU-Direktiven in Kraft, die viele Betriebe, die bisher nicht als Kritische Infrastruktur galten, als solche definieren. Unternehmen sollten deshalb genau prüfen, ob sie betroffen sind und wie sie ihre Sicherheitsmaßnahmen entsprechend neu strukturieren müssen.
Angesichts der jüngsten geopolitischen Entwicklungen wird im Rahmen des Schutzes Kritischer Infrastruktur (KRITIS) zusätzlich zur IT-Sicherheit auch die physische Sicherheit von Unternehmen wieder hochrelevant. Der Gesetzgeber reagiert mit zwei Direktiven: Der NIS-2-Richtlinie sowie dem KRITIS-Dachgesetz.
Erstere stellt die deutsche Umsetzung einer EU-weiten Richtlinie zur Steigerung der Resilienz von Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS) gegenüber Cyberbedrohungen dar. Sie betrifft künftig jedoch nicht nur KRITIS-Betreiber, sondern auch weitere Unternehmen in unterschiedlichen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit und digitaler Infrastruktur. Dabei stehen bestimmte IT-Sicherheitsvorgaben sowie Meldepflichten im Mittelpunkt, die bei IT-Sicherheitsvorfällen erfüllt werden müssen.
Das KRITIS-Dachgesetz wiederum wird als Implementierung der neuen EU-RCE- bzw. CER-Direktive vor allem die physische Sicherheit von KRITIS weiter stärken. Hierzu wurden umfassende, sektorübergreifende Mindestvorgaben für Resilienzmaßnahmen und Meldepflichten bei Störungen definiert. Dabei werden nun auch Betriebe als KRITIS eingestuft, die es zuvor nicht waren.
Unternehmen sind daher gut beraten, bereits jetzt tätig zu werden und im ersten Schritt zu prüfen, ob sie künftig als KRITIS gelten. Der nächste Schritt besteht dann darin, ihre Sicherheitstechnik auf den neuesten Stand zu bringen, vor allem die physischen Komponenten wie die Videosicherheit. Für beide Schritte empfiehlt es sich, einen erfahrenen Partner wie Axis Communications an Bord zu holen, der diese Transformation verlässlich begleiten kann.
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