Auf die Hülle kommt es an - Gefahrgut sicher verpacken und transportieren
Wer Gefahrgut transportiert, muss den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt gewährleisten sowie mögliche Risiken für die öffentliche Sicherheit minimieren. Die Verpackung hat dabei den gesetzlichen Regelungen zu entsprechen und erfüllt zwei grundlegende Funktionen: den Inhalt schützen sowie zu einem sachgerechten und sicheren Transport beitragen. Je nach Aggregatzustand oder Art des Gefahrguts gelten besondere Anforderungen. Gefahrgüter wie Lithium-Batterien oder ansteckungsgefährliche Stoffe benötigen besondere Verpackungen, um ein Austreten zu verhindern.
Als Gefahrgut gelten nach §2 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können. In neun Klassen werden sie nach den spezifischen Gefahren unterteilt: unter anderem explosive Stoffe (Klasse 1), selbstentzündliche Stoffe wie Phosphor (Klasse 4.2) oder auch ansteckungsgefährliche Stoffe wie infizierte Proben (Klasse 6.2) und ätzende Stoffe wie Säuren (Klasse 8).
Transportwege und die richtige Verpackung
Ein internationales Regelwerk hält fest, wie ein sicherer Transport gefährlicher Güter gewährleistet werden soll. Je nach Beförderungsart (Luft, Schiene, Straße etc.), die nach dem GGBefG ebenfalls das Verpacken und Auspacken der Güter umfasst, greifen unterschiedliche Vorschriften. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes DESTATIS (Fachserie 8, Reihe 1.4, Verkehr-Gefahrguttransporte) entfielen 2015 mit rund 141 Millionen Tonnen transportierter Ladung die meisten Gefahrguttransporte in Deutschland auf den Straßenverkehr.
Je gefährlicher der Inhalt, umso sicherer muss eine geeignete Gefahrgutumschließung, also die Verpackung, sein. Für den Transport sind drei Verpackungsgruppen definiert: von Gruppe I, Stoffen mit hoher Gefahr, bis zu Gruppe III, Stoffen mit geringer Gefahr. Hinzu kommen unterschiedliche Verpackungsanforderungen, die mit X, Y und Z gekennzeichnet werden. Z weist beispielsweise aus, dass nur Güter der Verpackungsgruppe III darin umschlossen werden dürfen. Alle Verpackungen müssen für den Einsatz zugelassen sein. In Deutschland ist unter anderem die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) im Fachbereich Gefahrgutverpackungen für die Prüfung, Zulassung und Qualitätssicherung von Verpackungen für den Transport gefährlicher Güter zuständig. Nach bestandener Prüfung erhält die Gefahrgutverpackung einen UN-Code, aus dem sich alle wesentlichen Eigenschaften einer Verpackung herauslesen lassen. So steht beispielsweise der Code-Anfang „UN 4B“ für Aluminium-Kisten. Hinzu kommt die passende Kennzeichnung des Gefahrguts mittels Gefahrzettel und Warntafeln, die gut sichtbar außen am Gefahrguttransporter angebracht werden müssen. Warntafeln enthalten zwei Zahlengruppen: oben die Gefahrennummer zur Spezifikation des Stoffes und unten die Stoffnummer (UN-Nummer), welche die chemischen Substanzen beschreibt. So können beispielsweise Rettungskräfte bei einem Unfall sofort geeignete Schutz- und Sicherungsmaßnahmen ergreifen.
Materialien für Gefahrgutumschließungen
Bei der Auswahl der geeigneten Verpackung spielt das Material der Umschließung eine wesentliche Rolle. Zur Auswahl steht eine Vielzahl verschiedener Verpackungen: Fässer, Kanister, Kisten, Säcke sowie Großverpackungen und Großpackmittel (IBC) aus Metall, Kunststoff oder Pappe. Gefahrgutverpackungen aus Aluminium vereinen gegenüber anderen Materialien viele Vorteile. Sie sind trotz geringen Eigengewichts besonders stabil und widerstandsfähig, garantieren eine lange Lebensdauer als Mehrwegverpackung (zum Beispiel im Vergleich zu Pappe) bei gleichzeitig sicherem Verschluss und hohem Schutz auch in Fällen extremer Beanspruchung.
Es lohnt sich der Blick auf Hersteller, die eine Auswahl an Größen und Baureihen sowie eine eigene, von der BAM anerkannte und überwachte Prüfstelle für Bauartprüfungen anbieten. Hinzu kommt das passende Zubehör und die jeweilige Innenausstattung, die gegebenenfalls individuell auf das Gefahrgut zugeschnitten werden muss. Beim Transport von Lithium-Batterien verhindert zum Beispiel das Innenmaterial der Kiste K470 Akku Safe des Transportspezialisten Zarges Brände im Behälter beziehungsweise das Austreten der Flammen nach außen. Das Innere ist mit intumeszierendem Material beschichtet, das im Fall eines Brandes aufschäumt und der Thermischen Isolatin dient. Saugfähiges Spezialmaterial sorgt dafür, dass feste Bestandteile aus den Batteriegasen herausgefiltert werden und flüssige Elemente an der Faseroberfläche kondensieren. Auf diese Weise verhindert die Aluminiumkiste, dass austretende Brandgase sich entzünden.
Sonderfall: Biologisch riskante Stoffe
Im Bereich der speziellen Gefahrgutbehälter für den Transport von ansteckungsgefährlichen Stoffen (Klasse 6.2) gilt es, kontaminiertes Material sicher zu verpacken und seine Ausbreitung zu verhindern. Neben der Zulassung, bietet beispielsweise die Zarges Gefahrgutverpackung folgende Vorteile:
- Möglichkeit zum sicheren Stapeln, zum Beispiel durch Stapelecken
- Sichere und rutschfeste Griffe
- Schlagfeste Oberfläche
- Stabiler Rahmen
- Glatte Oberfläche zur leichten und hygienischen Reinigung
- Umlaufende Dichtung
- Bei Bedarf die Möglichkeit, einen Isolierbehälter für einen temperaturgeführten Transport einzusetzen inklusive Möglichkeit zur leichten Reinigung
- Schiebeverschlussbeutel für ansteckungsgefährliche Stoffe, die nach der Transportanweisung P620 oder P650 verpackt werden müssen
Behälter aus Aluminium punkten dabei dank ihrer Oberflächenbeschaffenheit, bei den Hygienevorschriften und der Stabilität. So bestehen Zarges Gefahrgutbehälter Falltests bis zu neun Meter Höhe unter verschärften Prüfungsbedingungen und erfüllen alle Kriterien für den sicheren Transport ansteckungsgefährlicher Stoffe nach UN 2814 und UN 2900. Auf diese Weise können sie für Tests, Analysen und Bestimmungen in die Labore und Institute transportiert werden.
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