Praktische Umsetzung der TRBS 2121-2 auf einen Blick
Dass Arbeiten in der Höhe mit Unfallrisiken verbunden sind, ist kein Geheimnis. Bereits ein kleiner Sturz kann verheerende Folgen für die Gesundheit nach sich ziehen. Um Risiken für Arbeiten in der Höhe zu minimieren, sollten Steiggeräte in Deutschland daher dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Entscheidend dafür sind die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die dazugehörigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), DIN-Normen sowie die Vorgaben der Berufsgenossenschaften beziehungsweise der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.