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Gefahrenquelle Lithium-Ionen-Akkus in der PSA

Wesentliche Elemente der persönlichen Schutzausrüstung wie Lampen, Sprechfunkgeräte, Gas- und Strahlungs­detektoren oder Totmannschalter sind auf Batterien oder Akkus als Energiequellen angewiesen. Bei allen Vorteilen die lithiumhaltige Stromquellen ansonsten bieten – in diesen Geräten sollte auf sie verzichtet werden. Nicht umsonst werden Lithium-Ionen-Zellen/-Batterien und Lithium-Metall-Batterien als Gefahrgut der Klasse 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) eingestuft.

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