Sicherheitsdienstleistungen Berlin Brandenburg: Entgelttarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt
Der gemeinsame Tarifausschuss der Länder Berlin und Brandenburg hat auf seiner Sitzung am 02.05.2024 die Allgemeinverbindlicherklärung des Entgelttarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg vom 20. November 2023 antragsgemäß vollumfänglich und rückwirkend zum 1. Januar 2024 empfohlen.